Sachbereich Urlaub
Urlaub
Die im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) enthaltenen Regelungen weisen wesentliche Unterschiede zum allgemeinen Urlaubsgesetz auf, da der Beschäftigungsrhythmus der BauarbeiterInnen von saisonalen Unterbrechungen geprägt ist.
- Der/die Arbeitnehmer/in erwirbt als Anwartschaft 693,43/1000 der in der Anwartschaftsperiode geleisteten Zuschläge (§ 3a Abs. 1 BUAG)