BUAK

Organisation

Die BUAK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, deren Leitung paritätisch durch die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaft Bau-Holz im Einvernehmen mit der Arbeiterkammer) und der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer) nominiert wird.

Die Verwaltungsorgane der BUAK sind der Ausschuss, der Vorstand und der Kontrollausschuss. Für den Bereich jedes Bundeslandes besteht jeweils ein Beirat.

Die Mitglieder der Verwaltungsorgane werden für eine Amtsdauer von fünf Jahren entsendet.

Die beiden Direktoren der BUAK werden auf Vorschlag des Vorstandes und unter Anhörung des Kontrollausschusses durch den Ausschuss bestellt:

  • Mag. Rainer Grießl (Arbeitnehmervertreter)
  • Mag. Bernd Stolzenburg (Arbeitgebervertreter)

Als Aufsichtsbehörde fungiert das Bundesministerium für Arbeit (BMA).

Insbesondere sind für Angelegenheiten des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) und für Angelegenheiten des Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetzes (BSchEG) die Sektion IV des Bundesministeriums für Arbeit zuständig.