BUAK

Überbrückungsgeld

Für das Überbrückungsgeld wurde ab 01.01.2014 ein neuer Sachbereich in der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) geschaffen.

Ziel der Sozialpartner in der Bauwirtschaft war es, Bauarbeiter/innen, die langjährig in der Bauwirtschaft tätig waren und die nicht bis zum Pensionsantritt (Alters-, Schwerarbeits- und Korridorpension sowie Anspruch auf Sonderruhegeld nach Art. X des Nachtschwerarbeitsgesetzes - NSchG, BGBl. Nr.354/1981) in Beschäftigung bleiben können, für die beschäftigungsfreie Zeit bis zum Pensionsantritt eine vorzeitige Absicherung in Form des Überbrückungsgeldes anzubieten.

Bauarbeiter/innen sollen daher aus dem Berufsleben mit Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes nach dem BUAG direkt in eine Pension übertreten können.

Während des Überbrückungsgeldbezuges werden Beschäftigungszeiten für die Abfertigung nach dem BUAG bzw. Beitragszeiten und Geldansprüche nach dem BMSVG erworben.

Jenen Arbeitnehmer/innen, die zwar alle Anspruchsvoraussetzungen für das Überbrückungsgeld erfüllen, dieses aber nicht (zur Gänze) in Anspruch nehmen, sondern weiterhin in einem buag-pflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt bleiben, sowie deren buag-pflichtigen Arbeitgebern gebührt bei Pensionsantritt auf Antrag eine Prämie in Form der Überbrückungsabgeltung .

Eine Kombination der Überbrückungsabgeltung mit dem Überbrückungsgeld ist möglich, indem man das Überbrückungsgeld nicht für den maximal möglichen Zeitraum beantragt, sondern in der restlichen Zeit (auch bei einer Unterbrechung des Bezuges von Überbrückungsgeld) in einem buag-pflichtigem Arbeitsverhältnis arbeitet.

Die Überbrückungsabgeltung kann von/für Arbeitnehmern/innen ab dem Geburtsjahrgang 1957 bezogen werden.

 

Hier können Sie sich die Höhe Ihre Überbrückungsgeldes oder der Überbrückunsgabgeltung ausrechnen lassen: