BUAK

Für ArbeitnehmerInnen

Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) erbringt Leistungen, die durch das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) sowie durch die jeweils gültigen Kollektivverträge geregelt werden.

Die primäre Aufgabe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ist die Verrechnung von Urlaubsentgelten, Abfertigungen, Winterfeiertags- und Schlechtwetterentschädigungen sowie das Überbrückungsgeld für BauarbeiterInnen in der Baubranche.
 
Hierbei werden die Beitragszahlungen der ArbeitgeberInnen durch die BUAK organisiert, das einbezahlte Kapital verwaltet und veranlagt, und im Falle der Inanspruchnahme einer Leistung durch den/die ArbeitnehmerIn, verrechnet.
 
Neben den primären Aufgaben wurden der BUAK noch weitere Aufgaben übertragen. Zu diesen zählt beispielsweise die Einhebung und Weiterleitung der Ausbildungsumlage.
 
Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, für Arbeitnehmer (Lehrlinge), deren Arbeitsverhältnisse auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen und die in Betrieben (Unternehmungen) gemäß § 2 BUAG beschäftigt werden, sowie auch für Arbeitnehmer, die von einem Arbeitgeber, dessen Betriebssitz sich im Bundesgebiet befindet, ins Ausland entsendet werden. Nähere Informationen zum gesetzlich festgeltegten Geltungsbereich finden Sie im §1 BUAG.
 
 
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie mehr über die Aufgaben der BUAK erfahren: