Für ArbeitnehmerInnen
Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) erbringt Leistungen, die durch das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG), das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) sowie durch die jeweils gültigen Kollektivverträge geregelt werden.