BUAK

Neu bei der BUAK - Betriebliche Vorsorgekasse

Betriebe, die (neu) bei der BUAK sind und ArbeitnehmerInnen beschäftigen, die dem Abfertigungsrecht nach dem BMSVG unterliegen, bezahlen Zuschläge für den Sachbereich Abfertigung an die BUAK.

Die beschäftigten BauarbeiterInnen gehören automatisch zur BUAK Betriebliche Vorsorgekasse.

Für buag-pflichtige Betriebe ist kein Beitrittsvertrag mit der BUAK BVK notwendig.

Näheres zu den Sonderbestimmungen in der Bauwirtschaft können Sie hier nachlesen.