BUAK

Auszahlungen

Die BUAK überweist Ansprüche auf das von der/dem ArbeitnehmerIn mittels Bankbestätigung bekanntgegebene Girokonto.
Seit August 2016 werden Überweisungen gemäß §29a BUAG nur noch auf Girokonten getätigt, über die der/die Anspruchsberechtigte verfügungsberechtigt ist.

Das Bankbestätigungsformular wird für jeden/e ArbeitnehmerIn individuell erstellt und steht deshalb nicht als Download zur Verfügung. Das Bankbestätigungsformular kann unter 05795795000 oder unter der E-Mailadresse kundendienst@buak.at angefordert werden.

Sämtliche Informationen der BUAK werden an die bekanntgegebene Postadresse zugestellt.
Bitte geben Sie der BUAK immer sofort einen Wohnortwechsel bekannt. Senden Sie uns dazu eine Kopie ihres Meldezettels an folgende Adresse.

Hinweis: Da die Adressen auch automatisch von den Betrieben gemeldet werden, ist es wichtig dem Arbeitgeber die aktuell gültige Adresse mitzuteilen.