BUAK

Unternehmensserviceportal (USP)

Das Unternehmensserviceportal (USP) – erreichbar unter www.usp.gv.at – ist die zentrale Service-Website der österreichischen Verwaltung für Unternehmerinnen und Unternehmer. Hier werden maßgeschneiderte, für Unternehmen relevante Informationen und die E-Government-Anwendungen des Bundes auf einer Plattform online bereitgestellt.

eBUAK im USP verfügbar
Unterschiedliche Melde- und Informationsverpflichtungen gegenüber der Verwaltung bedeuten für Unternehmen oft einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Die BUAK ist Kooperationspartnerin des USP, um es ihren Kundinnen und Kunden zu ermöglichen, Meldeverpflichtungen möglichst effizient vornehmen zu können.
Denn im USP genügt eine einzige Anmeldung, um alle Behördenwege sicher und rasch online abwickeln zu können. Verfügen Sie über den Onlinezugang zu den eBUAK-Applikationen, so können Sie diese auch vom USP aus mit Ihren USP-User/innen-Daten direkt nutzen. Dazu ist kein neuerliches Einloggen bei der BUAK erforderlich („Single-Sign-on-Funktion“) und die Passwortverwaltung wird erleichtert.

Administrationsrechte noch eingeschränkt
Möchten Sie als Administrator/in von der „Berechtigungsvergabe für eBUAK-Anwendungen“ Gebrauch machen, so muss dies vorübergehend noch direkt über den Einstieg am eBUAK-Portal erfolgen. Derzeit erfolgt von Seiten des USP eine automatisierte Übergabe der User/innen als gleichberechtigte „Members“. Es wird bereits an der technischen Implementierung, USP-Administrator/innen bei der Übergabe an das eBUAK-Portal als solche bekanntzumachen, gearbeitet.


Einfache Anmeldung zum USP
Damit Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer das USP mit allen Vorteilen nutzen und Transaktionen durchführen können, bedarf es einer erstmaligen Anmeldung.

  • mit den FinanzOnline-Zugangsdaten (Teilnehmer/innen-Identifikation, Benutzer/innen-Identifikation und PIN). Nähere Informationen unter http://www.finanzonline.at
  • via Handy-Signatur – Hierfür müssen Handynummer und Signatur-Passwort eingegeben werden. Per SMS erhält die Unternehmerin bzw. der Unternehmer einen TAN, der fünf Minuten gültig ist. All jene, die noch keine Handy-Signatur haben, können ihr Handy über FinanzOnline oder am Finanzamt freischalten lassen. Infos dazu unter www.handy-signatur.at;
  • mit der Bürgerkarte – Unternehmer/innen müssen hierfür lediglich ihre E-Card oder eine andere Chipkarte mit Bürgerkartenfunktion in das Lesegerät des Computers schieben und den Signatur-PIN eingeben. Infos zur Bürgerkarte und deren Beantragung unter http://www.buergerkarte.at
  • am Finanzamt – Sind weder FinanzOnline-Zugangsdaten noch Bürgerkarte und Handysignatur vorhanden, können sich Unternehmer/innen auf ihrem Finanzamt für das USP erstmalig anmelden. Für das Finden des zuständigen Finanzamts steht die Ämtersuche dienststellen.bmf.gv.at zur Verfügung.

Mithilfe des unter www.usp.gv.at erreichbaren Online-Ratgebers können Sie die wichtigsten Informationen zur Anmeldung einfach und schnell abrufen.

Kontakt
Das USP ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung und wird im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen durch die Bundesrechenzentrum GmbH eingerichtet und betrieben. Wenn Sie mehr über das USP erfahren möchten oder Feedback geben wollen, dann besuchen Sie www.usp.gv.at. Die USP-Hotline erreichen Sie von Montag bis Freitag – jeweils von 8 bis 17 Uhr – unter der Telefonnummer 0810 202 202.