Informationen für ArbeitgeberInnen
Wie wird der Urlaubszuschlag berechnet?
(KV-Lohn + 20 %) x Faktor / 5
- bei 40,0 Stunden ist der Faktor > 11,85
- bei 39,0 Stunden ist der Faktor > 11,55
- bei 38,5 Stunden ist der Faktor > 11,40
Welche Leistungen werden mit dem Urlaubszuschlag finanziert?