BUAK

Meldungen

Alle Meldungen sind über das eBUAK-Portal durchzuführen.

Baustellenmeldung
Alle neu beginnenden Baustellen sind zu melden.

Betrieb
Die Meldung Ihrer Stammdaten ist erforderlich, um in das automatische Zuschlagsverrechnungsverfahren der BUAK einbezogen zu werden.

ArbeitnehmerInnen
Die Meldung über die beschäftigten ArbeitnehmerInnen ist erforderlich, um die Höhe der Zuschlagsleistungen vorzuschreiben, sowie Schlechtwetter-Refundierung oder Winterfeiertags-Refdundierung zu erhalten.

Vollmacht
Die Meldung der buag-spezifischen Daten kann auch von Dritten übernommen werden, sofern eine Vollmacht des Betriebes besteht.
 

Die monatliche Zuschlagsmeldung, die Einreichung um Urlaubsentgelte und die Rückerstattung von Schlechtwetterentschädigungenkönnen  können von Betrieben in der Bauwirtschaft über Direktdatenaustausch vorgenommen werden.