BUAK

Betrieb

Ersterfassung

Für die Erfassung Ihres Betriebes benötigen wir:

  • Betriebs-Stammblatt inkl. Eintrittsliste
  • Gewerbeschein
  • Firmenbuchauszug
  • Meldezettel der/s handelsrechtlichen Geschäftsführer/s/in bzw. Firmeninhaber/in
  • Vollmacht des/r Steuerberater/s/in
  • (falls Steuerberater/in bevollmächtigt wurde)
  • Gemeindekennzahl: Die Überweisung der Kommunalsteuer wird an die für den Betrieb zuständige Gemeinde überwiesen, dafür benötigt die BUAK die fünfstellige Gemeindekennzahl Ihres Betriebsstandortes.

 

Weitere erforderliche Daten, die mit Kopien zu belegen sind:

  • Beitragskontonummer(n) des/der Arbeitgebers/in inklusive Sozialversicherungsträger: Die Überweisung der für die Urlaubsentgelt-Direktverrechnung berechneten Sozialversicherungsbeiträge erfolgt ausschließlich auf das(die) bei der BUAK gespeicherten Beitragskonten.
     
  • Dienstgebernummer: für jedes Unternehmen (GmbH, Einzelunternehmen etc.) existiert österreichweit eine neunstellige Dienstgebernummer, die vom Sozialversicherungsträger vergeben wird.
     
  • Finanzamts- bzw. Steuernummer: DB und DZ wird an das für den/die Arbeitgeber/in zuständige Finanzamt abgeführt. Um eine korrekte Durchführung zu gewährleisten benötigt die BUAK die zweistellige Finanzamtsnummer inklusive der siebenstelligen Steuernummer.
  • UID Nummer: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) ist eine spezielle Steuernummer, die der Identifikation gegenüber anderen Unternehmen dient und die Unternehmern im Zuge der Vergabe der Steuernummer vom zuständigen Finanzamt zugeteilt wird.
  • Abgabenkontonummer: Ihr Abgabenkonto ist auf ihren Namen und ihre Steuernummer abgestimmt und wird für sämtliche Zahlungsvorgänge wie z. B. für Umsatz -, Einkommen-, Körperschaftsteuer, etc. genutzt.

Beitragskontonummern, Gemeindekennzahl sowie Finanzamts- bzw. Steuernummer können spätestens bei der ersten Urlaubseinreichung unter Angabe des BKZs per Mail auch an ue@buak.at übermittelt werden.

Kontodaten

 

Die Dokumente übermitteln Sie bitte an Ihre zuständige Landesstelle oder an die Betriebsbetreuung. Nach der Erfassung erfolgt die Vergabe Ihres Betriebskennzeichens (BKZ) und die Ermittlung der ersten Zuschlagsvorschreibung.

Änderungen jeglicher Betriebsdaten bitten wir Sie unverzüglich bekannt zu geben.