Schichturlaub
- Der wöchentliche Zuschlag gemäß § 21a BUAG erhöht sich bei Vorliegen eines Schichtbetriebes um 2,80.
- Für je 8 Schichtarbeitswochen innerhalb eines Urlaubsjahres gebührt ein Zusatzurlaub von einem Arbeitstag. Dieser kann nach Vorliegen der Meldedaten bei der BUAK bereits während des Kalenderjahres beansprucht werden.
- Der/die Arbeitnehmer/in erwirbt als Anwartschaft 693,43/1000 der in der Anwartschaftsperiode geleisteten Zuschläge (§ 3a Abs. 1 BUAG).