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Niederschlag

Niederschlag
Bei der Beurteilung, ob das Schlechtwetterkriterium Niederschlag im Sinne des BSCHeG vorliegt, ist eine detaillierte Betrachtung des Beobachtungszeitraumes sowie der Niederschlagsintensität vorzunehmen.

Zu unterscheiden ist im Allgemeinen in

  • Niederschlag vor der Normalarbeitszeit  (17.00 Uhr - 07.00 Uhr) und
  • Niederschlag während der Normalarbeitszeit (07.00 Uhr - 17.00 Uhr).

Schnee, Hagel und jegliche Form von Regen stellen Niederschlag dar.

Niederschlag - vor der Normalarbeitszeit
Fallen größere Niederschlagsmengen vor Arbeitsbeginn, so können diese Schlechtwetter für den darauffolgenden Tag bzw. die folgenden Arbeitsstunden dieses Kalendertages auslösen.

Die Beeinflussung der Arbeitstätigkeit durch Niederschlag, welcher kurz vor Arbeitsbeginn fällt, wird am höchsten bewertet, da die Abtrocknungs- und Abflusszeit hier am kürzesten ist.


Der Beobachtungszeitraum beginnt am Vortag um 17 Uhr und endet am betreffenden Tag um 7 Uhr.

Der Tabelle können Sie die entstehenden Schlechtwetterstunden abhängig von Niederschlagsdauer und Niederschlagsintensität im Detail entnehmen: 
 

Angegebene Mindestniederschlagsmenge ergibt
Beobachtungs-
zeitraum
1 Stunde Schlechtwetter 2 Stunden Schlechtwetter 3 Stunden Schlechtwetter bzw.
Rest des Tages
 6 Uhr - 7 Uhr 1,0 mm 1,7 mm 2,4 mm
 5 Uhr - 7 Uhr 1,7 mm 2,4 mm 3,0 mm
 4 Uhr - 7 Uhr 2,4 mm 3,0 mm 3,5 mm
 3 Uhr - 7 Uhr 3,0 mm 3,5 mm 4,0 mm
 2 Uhr - 7 Uhr 3,5 mm 4,0 mm 4,5 mm
 1 Uhr - 7 Uhr 4,0 mm 4,5 mm 5,0 mm
24 Uhr - 7 Uhr 4,5 mm 5,0 mm 5,5 mm
23 Uhr - 7 Uhr 5,0 mm 5,5 mm 6,0 mm
22 Uhr - 7 Uhr 5,5 mm 6,0 mm 6,5 mm
21 Uhr - 7 Uhr 6,0 mm 6,5 mm 7,0 mm
20 Uhr - 7 Uhr 6,5 mm 7,0 mm 7,5 mm
19 Uhr - 7 Uhr 7,0 mm 7,5 mm 8,0 mm
18 Uhr - 7 Uhr 7,5 mm 8,0 mm 8,5 mm
17 Uhr - 7 Uhr 8,0 mm 8,5 mm 9,0 mm

Fallen z.B. im gesamten Beobachtungszeitraum (17.00 - 07.00 Uhr) mindestens 9,0 mm Niederschlag gilt für den Rest des Arbeitstages (Folgetag) Schlechtwetter.

Niederschlag - während der Normalarbeitszeit

Stärke des Niederschlages
Niederschlagsmengen ab 1,0 mm (1 Liter pro Quadratmeter) und Stunde während der Normalarbeitszeit bewirken je eine Stunde Schlechtwetter. Eine solche Niederschlagsmenge wird entweder durch Dauerregen oder kurze starke Schauer bewirkt, aber auf keinen Fall durch Tröpfeln oder Nieseln.

Dauer des Niederschlages
Dauert der Niederschlag zumindest 30 Minuten pro Stunde, so sind auch diese unabhängig von der Niederschlagsmenge Schlechtwetterstunden.
(Anmerkung: hier ist das sogenannte „Tröpfeln“ gemeint, wo in 30 Minuten auch etwa 0,7 bis 0,8 mm Niederschlag erreicht werden. Nieseln fällt nicht darunter, da es dabei nicht zu einem Anspringen des Melders kommt).

Die Niederschlagsauswertung erfolgt stundenweise.
Die Auswirkung eines Niederschlagereignisses kann sogar zu mehrstündigen Schlechtwetterstunden führen. Daher wird der Beobachtungszeitraum in einem Ein-Stunden-, einem Zwei-Stunden- und einem Drei-Stunden-Zeitraum beurteilt.

Je nachdem, wie viel es im jeweiligen Beobachtungszeitraum regnet oder schneit, kann entweder nur eine Stunde, zwei Stunden oder der restliche Tag als Schlechtwetter gewertet werden:

 

 

Angegebene Mindestniederschlagsmenge ergibt
Beobachtungs-
zeitraum
1 Stunde Schlechtwetter 2 Stunden Schlechtwetter 3 Stunden Schlechtwetter bzw. Rest des Tages
1 Stunde 1,0 mm 1,9 mm 2,7 mm
2 Stunden 1,9 mm 2,7 mm 3,4 mm
3 Stunden 2,7 mm 3,4 mm 4,0 mm

 

Fallen z.B. mindestens 2,7 mm Niederschlag in einer Stunde, so gilt für den Rest des Arbeitstages Schlechtwetter;
fallen z.B. mindestens 2,7 mm Niederschlag in drei Stunden, so gilt für eine Stunde Schlechtwetter.