BUAK

Die BUAK

Wir über uns

Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ist als Körperschaft öffentlichen Rechts mit der Verwaltung staatlicher Aufgaben in Selbstverwaltung beauftragt. Sie ist gleichzeitig die Institution der Sozialpartner in der Bauwirtschaft und so um einen Konsens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bemüht. Die Leitung ist paritätisch, durch einen Vertreter der ArbeitnehmerInnen und einen Vertreter der ArbeitgeberInnen, besetzt.

Die BUAK beschäftigt rund 245 MitarbeiterInnen.

Die Hauptaufgabe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse besteht in der Verwaltung der Urlaubs- und Abfertigungsansprüche und der Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung. Einen weiteren Aufgabenbereich bildet die Verwaltung des ersatzweisen Anspruches auf Winterfeiertagsvergütung und der seit 2014 neu hinzu gekommene Sachbereich Überbrückungsgeld.

Die gesetzliche Grundlage hiefür sind das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) und das Bauarbeiter-Schlechtwetter- Entschädigungsgesetz (BSchG).

Mehr über die Leistungen der BUAK erfahren Sie hier sowie auch auf dieser Seite.

Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse steht im Alleineigentum der BUAK und ist als GesmbH organisiert. Sie verwaltet per 31.12.2023 treuhändisch Abfertigungsbeiträge von 296.968  BauarbeiterInnen, 128.543 ArbeitnehmerInnen die nicht dem BUAG unterliegen und 17.982 Selbständigen.