BUAK

Winterfeiertagsvergütung 2015/2016

ArbeitnehmerInnen

Habe ich Anspruch?

Wenn Sie während der Winterfeiertage, also von 24.12.2015-06.01.2016 nicht beschäftigt waren und genügend Anwartschaftswochen für die Winterfeiertagsregelung gesammelt haben, haben Sie Anspruch. Lesen Sie mehr dazu hier.

Wie erfolgt die Antragstellung und Auszahlung?

Es ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Ihre Ansprüche werden automatisch Mitte März 2016 auf das der BUAK bekanntgegebene Bankkonto überwiesen.

Sollte der BUAK kein Konto bekannt sein, erhalten Sie Mitte März eine diesbezügliche Verständigung.

Sie können auch auf der ArbeitnehmerInneninformation Ihre Daten kontrollieren. Diese erhalten Sie, sofern Sie Beschäftigungszeiten im Jahr 2015 erworben haben, Mitte Februar 2016.

ArbeitgeberInnen

Habe ich Anspruch?

Wenn Sie während der Winterfeiertage ArbeitnehmerInnen beschäftigt haben und Ihr Betrieb der Winterfeiertagsregelung unterliegt, haben Sie Anspruch. Lesen Sie mehr dazu hier.

Wie erfolgt die Antragstellung und Auszahlung?

Es ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Ihre Ansprüche auf Winterfeiertagsrefundierung werden mit der darauffolgenden Zuschlagsverrechnung gegenverrechnet.