BUAK

Auszahlung Winterfeiertagsvergütung bei laufendem AMS Bezug

Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld auch bei einer Winterfeiertags-Auszahlung.

Durch eine Vereinbarung zwischen AMS und BUAK wirken sich Sozialversicherungszeiten aus WIFEI Auszahlungen  NICHT auf laufende AMS Bezüge (Arbeitslosengeld) aus. Das AMS erhält dafür
von jedem verrechneten Fall von ersatzweisen Anspruch auf WIFEI Refundierung 30%.

Bitte beachten Sie, dass seitens der BUAK die Meldungen korrekt erledigt wurden und das AMS bereits über mögliche Unklarheiten informiert wurde.


Das Problem besteht darin, dass die im Hauptverband gespeicherten BUAK-Daten erst nach Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlage (mBGM) vollständig und eindeutig angezeigt werden. Das besteht seit der Einführung der mBGM (2019).
Das bedeutet, dass aufgrund der Anmeldung das Versicherungsverhältnis vorläufig mit "Angemeldet als Arbeiter(in) nach ASVG"  in der zentralen Versicherungsdatenbank des HVB ersichtlich ist.


Erst bei Verarbeitung der übermittelten mBGM für das Versicherungsverhältnis erfolgt Änderung auf Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung bzw. Winterfeiertagsentschädigung in der zentralen Versicherungsdatenbank des HVB.


Von der Anmeldung bis zur Verarbeitung der mBGM lässt sich somit nur über die dort angegebene HVB-Beitragskontonummer  00993730 eine Winterfeiertagsentschädigung erkennen.