Kontoinformation
Selbständige, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen / Freiberuflich Selbständige sowie Land- und Forstwirte
In der Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK) wird für jeden Selbständigen ein eigenes Konto geführt, auf dem die einbezahlten Beiträge verwaltet werden. Selbständige erhalten jährlich eine Kontoinformation zum Stand 31. Dezember des vorangegangenen Geschäftsjahres .
Inhalt der Kontoinformation
- die zum letzten Bilanzstichtag erworbene Anwartschaft aus der Selbständigenvorsorge
- die im jeweiligen Geschäftsjahr vom Selbständigen geleisteten Beiträge
- die vom Selbständigen zu tragenden Barauslagen und Verwaltungskosten
- das zugewiesene Veranlagungsergebnis
- die insgesamt erworbene Anwartschaft aus der Selbständigenvorsorge
- die Summe der garantierten Selbständigenvorsorgebeiträge zum jeweiligen Bilanzstichtag bzw. zum Stichtag der Erstellung der Kontoinformation
Höhe des Kapitalbetrages
Selbständige, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen / Freiberuflich Selbständige sowie Land- und Forstwirte
Die Höhe des Kapitalbetrages ergibt sich aus allen eingezahlten Selbständigenbeiträgen und den erzielten Veranlagungsergebnissen, wovon die Verwaltungskosten und Barauslagen abgezogen werden.
Übersteigen die Verwaltungskosten und Barauslagen das erzielte Veranlagungsergebnis, werden in jedem Fall zumindest die eingezahlten Selbständigenbeiträge ausbezahlt (=Kapitalgarantie).
Gerne können Sie Ihre aktuelle Kontoinformation telefonisch oder per E-Mail anfordern.