BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

0579 579 3000
0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Zuweisungsverfahren bei Nichtauswahl

Fristen des Zuweisungsverfahrens

Arbeitgeber/Dienstgeber sind verpflichtet, sich innerhalb von 6 Monaten nach Anmeldung des ersten Arbeitnehmers/freien Dienstnehmers für eine Betriebliche Vorsorgekasse (BVK) zu entscheiden.

Andernfalls wird der Arbeit- bzw. Dienstgeber vom zuständigen Krankenversicherungsträger aufgefordert, diese Auswahl innerhalb der nächsten 3 Monate vorzunehmen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Beitritt zu einer Vorsorgekasse, nimmt der Hauptverband eine automatische Zuweisung zu einer Betrieblichen Vorsorgekasse vor.


Zusendung und Abschluss des Beitrittsvertrages

Dem so zugewiesenen Arbeitgeber/Dienstgeber ist von der betreffenden Betrieblichen Vorsorgekasse ein Beitrittsvertrag zu übermitteln, wobei der Vertrag mit der Zustellung als abgeschlossen gilt.

 

Kündigung des Beitrittsvertrages

Arbeitgeber/Dienstgeber, die aufgrund des automatischen Zuweisungsverfahrens einer Betrieblichen Vorsorgekasse zugewiesen wurden, haben die Möglichkeit, diesen Beitrittsvertrag zum nächsten bzw. spätestens übernächsten Bilanzstichtag innerhalb einer dreimonatigen Frist zu kündigen, wobei die Übertragung an eine neue Kasse sichergestellt sein muss (siehe auch Wechsel zur BUAK-BVK).

Download Beitrittsvertrag