BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

0579 579 3000
0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Anlagestrategie

Die Betriebliche Vorsorgekasse der BUAK hat die Veranlagungsvorschriften des BMSVG zu beachten.
Die Betrieblichen Vorsorgekassen haben gemäß § 30 BMSVG bei den Veranlagungen der Gelder der Veranlagungsgemeinschaft insbesondere auf die Sicherheit, die  Rentabilität und den Bedarf an flüssigen Mitteln
Bedacht zu nehmen.
Die Veranlagungen in Aktien sind mit 40 % des Vermögens der Veranlagungsgemeinschaft begrenzt, die Veranlagungen in auf ausländische Währungen lautenden Vermögenswerten mit 50 % (weitere Beschränkungen siehe § 30 Abs. 3 BMSVG).
Die BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH hat die Veranlagungen der Gelder der Veranlagungsgemeinschaft in die Amundi Austria GmbH ausgelagert.

Die Veranlagungspolitik der BUAK Betriebliche Vorsorgekasse ist eine vorsichtige und konservative. Das Vermögen der Veranlagungsgemeinschaft ist in zwei eigenen Dachfonds "Spezial 27" und "Spezial 27 HTM" zusammengefasst.

Für das Portfolio der Veranlagungsgemeinschaft sind gewisse Bandbreiten der einzelnen Asset-Klassen festgelegt. Die Veranlagung erfolgt überwiegend in Anleihen (-fonds) und Euro-Geldmarktwerten und seit Beginn des Geschäftsjahres 2006 zu höchstens 20 % in internationalen Aktien (-fonds). Mittelfristig ist geplant, die Aktienquote nicht über 15 % anzuheben.

Veranlagungen in Immobilien sind grundsätzlich mit 10% des gesamten Vermögens der Veranlagungsgemeinschaft begrenzt, wobei ein mittelfristiger Anteil von höchstens 5% angestrebt wird. Darüber hinaus sind Veranlagungen gemäß § 20 Abs. 3 Z 8c Investment Fondsgesetz (InvFG) (OGAs) sowie gemäß § 20a Abs. 1 Z 3 InvFG (Alternative Investments) zulässig. Als interne Grenze ist vorgesehen, nicht mehr als 2% in ein einzelnes Produkt zu investieren. Maximal 25% des Vermögens der Veranlagungsgemeinschaft kann in Darlehen gemäß § 30 Abs. 2 Z 2 BMSVG veranlagt werden.

Gleichzeitig mit dem Anheben der Obergrenze für den Aktienanteil wurde auch die Obergrenze für das Fremdwährungsrisiko auf 15 % des Gesamtvermögens angehoben.

Die Veranlagungsstrategie der BUAK Betriebliche Vorsorgekasse ist darauf angelegt, trotz eines sehr hohen Anteiles an Anleihen auch bei steigenden Zinssätzen attraktive Zinserträge für die Anwartschaftsberechtigten erzielen zu können.

Um das Zinsänderungsrisiko für die Anwartschaftsberechtigten zu begrenzen, hat der Aufsichtsrat der BUAK Betriebliche Vorsorgekasse beschlossen, die seit 2010 gesetzlich zulässige Held-To-Maturity (HTM) Widmung gemäß § 31 Abs. 3a BMSVG in die Anlagestrategie aufzunehmen. Dabei werden Anleihen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, der FMA gemeldet und können bei Eignung mit der Effektivzinsmethode bewertet werden. Auf diese Weise können auf Kursschwankungen beruhende Wertänderungen wie sie bei Anleihen, die zu Marktpreisen bewertet werden, auftreten, ausgeschlossen werden, wodurch für die Anwartschaftsberechtigten eine Stabilisierung der Erträge erreicht wird.

Für die Veranlagungsgemeinschaft der BUAK Betriebliche Vorsorgekasse wurde zu diesem Zweck mit Beginn 7. Juli 2010 ein eigener Dachfonds "Spezial 27 HTM" bei der Amundi Austria GmbH eingerichtet, in dem die HTM-gewidmeten Anleihen verwaltet werden. Mittelfristig soll dieser Spezialfonds einen Anteil von 30% des der Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögens einnehmen.