BUAK BVK

Kontakt

BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH
Kliebergasse 1a, 1050 Wien

0579 579 3000
0579 579 93 0 99
buak-bvk@buak.at

Mo bis Do 7.15 bis 16.00 Uhr
Fr 7.00 bis 13.00 Uhr

Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekasse

Ein Wechsel der Betrieblichen Vorsorgekasse ist sowohl für Selbständige, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen als auch für Freiberuflich Selbständige sowie Land- und Forstwirte möglich.

Voraussetzungen

Ein Beitrittsvertrag zu einer Betrieblichen Vorsorgekasse kann nur dann gekündigt werden, wenn die Übertragung der Abfertigungsanwartschaften auf eine neue BVK sichergestellt ist. Der Selbständige muss daher der "alten" BVK nachweisen, dass ein Beitrittsvertrag mit einer "neuen" Kasse abgeschlossen wurde.

Fristen

Der Wechsel kann nur zum Bilanzstichtag der BVK, das ist jedenfalls der 31.12., vorgenommen werden. Hierbei sind bei Kündigung eine sechsmonatige Frist und bei einvernehmlicher Lösung eine dreimonatige Frist einzuhalten.
Der Beitrittsvertrag mit der neuen Betrieblichen Vorsorgekasse tritt am 1.1. des Folgejahres in Kraft.

 

Nähere Informationen zum Beitritt entnehmen Sie bitte dem Punkt Beitrittsvertrag.

Download Beitrittsvertrag