Rechtliche Grundlagen - Entsendbestimmungen
Einbeziehung von Entsendefällen in das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
Im Interesse der Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit wurde durch das europäische Parlament und durch den Rat die Entsenderichtlinie 96/71/EG erlassen. Diese Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die ArbeitnehmerInnen zur vorübergehenden Beschäftigung in einen anderen Staat entsenden. Sie soll gewährleisten, dass bestimmte Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Beschäftigungsstaates wie zum Beispiel der bezahlte Mindestjahresurlaub oder Mindestlohnsätze auch bei vorübergehend grenzüberschreitender Beschäftigung gesichert sind.
- Wer fällt unter die Entsendebestimmungen des BUAG?
- Welche Informationen müssen wo zur Verfügung gestellt werden?
- Wofür ist die BUAK eigentlich zuständig?
- Wann entsteht ein Urlaubsanspruch?