BUAK

Antragstellung Abfertigung ArbeitnehmerInnen

Der/die Arbeitnehmer/in hat nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13b und § 13c Anspruch auf Abfertigung, wenn er/sie nach Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses mindestens zwölf Monate in keinem Arbeitsverhältnis mehr steht, auf das die Abfertigungsbestimmungen des BUAG anzuwenden sind und er in diesem Zeitraum kein Überbrückungsgeld gem. §13l BUAG bezieht.

Nur im Falle der Pension kann dieser Anspruch sofort geltend gemacht werden.

Der Anspruch richtet sich gegen die BUAK.
 


Sonderfälle (siehe § 13a BUAG)

  • Austritt nach Geburt eines lebenden Kindes
  • Austritt nach Annahme eines Kindes
  • Arbeitsverhältnis endet durch Tod der/des Arbeitnehmer/in/s

Wenn Sie auf schriftlichem Weg Ihren Antrag auf Abfertigung einreichen möchten, so ersuchen wir Sie, den Antrag auf Abfertigung ausgefüllt an Ihre Landes- oder Regionalstelle zu übersenden.
Bitte legen Sie eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises bei!

Wenn Sie Ihre Abfertigung aufgrund Ihres Pensionsantrittes einreichen, so ersuchen wir Sie, die Kopie Ihres Pensionsbescheides beizulegen. Auch in diesem Falle ist eine Kopie Ihres amtlichen Lichtbildausweises erforderlich!

 

Vorzeitige Auszahlung Abfertigung Alt

Unter folgenden Voraussetzungen kann die Abfertigung Alt vorzeitig ausbezahlt werden:

  • Antragstellung an die BUAK
  • 2 Monate vor Antragstellung kein BUAG-Arbeitsverhältnis, das den Abfertigungsbestimmungen unterliegt
  • In diesen 2 Monaten kein Bezug von Überbrückungsgeld
  • Arbeitslosigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung

Für die Berechnung des Abfertigungsanspruches nicht benötigte Anwartschaftswochen (Restwochen) werden - ausgenommen der volle Abfertigungsanspruch von 12 Monaten wurde bereits erreicht - mit ausbezahlt.

Für die Berechnung maßgeblich ist der KV-Lohn, der in den letzten 52 Wochen vor Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses gebührte, zuzüglich 20%.

Die Auszahlung durch die BUAK hat spätestens 6 Monate nach Antragstellung zu erfolgen, wobei die Lohnsteuer mit 6% berechnet wird.

Ihren Antrag richten Sie bitte an clearing@buak.at.