BUAK

Berechnung der Urlaubsansprüche

Die Anzahl der zustehenden Urlaubstage lässt sich einfach errechnen. Dazu muss jedoch die Zahl der gesammelten Anwartschaftswochen, welche bereits bei der BUAK erfasst wurden, bekannt sein.

Der Urlaubsanspruch berechnet sich abhängig von der Anzahl der Beschäftigungswochen, die insgesamt vorliegen. 

 

bis 1040 gesammelten Beschäftigungswochen:

25 x Anzahl der Anwartschaftswochen     =   Urlaubsanspruch
                        52


Beispiel:
Herr Mustermann hat 12,2 Anwartschaftswochen (12 Anwartschaftswochen + 1 Anwartschaftstag) bei der BUAK vorliegen und weniger als 1040  Beschäftigungswochen gesammelt.

25 x 12,2       =    5,9
    52

Während des Kalenderjahres können nur voll erworbene Urlaubsansprüche geltend gemacht werden. Herr Mustermann kann daher 5 Urlaubstage beanspruchen. Am Ende des Jahres werden die Ansprüche kaufmännisch gerundet. Herr Mustermann aus Beispiel 1 würde daher bei bestehenden Bedingungen nach dem Monatsabschluss für Dezember 2011 einen Naturalurlaubstag mehr erwerben, also 6 Urlaubstage.

 

ab 1040 gesammelten Beschäftigungswochen:

30 x Anzahl der Anwartschaftswochen      =    Urlaubsanspruch
                     52


Beispiel:
Herr Mustermaier hat im laufenden Jahr ebenso 12,2 Anwartschaftswochen erworben, jedoch insgesamt schon mehr als 1040 Beschäftigungswochen gesammelt.

30 x 12,2      =    7,0
    52

Herr Mustermaier kann 7 Urlaubstage beanspruchen. Bei einer kaufmännischen Rundung am Jahresende würde der Urlaubsanspruch von 7 Arbeitstagen bestehen bleiben.