BUAK

Kriterien für Schlechtwetter

Ob Schlechtwetter im Sinne des BSchEG vorliegt, wird anhand  bestimmter Kriterien beurteilt.
 

Die BUAK erhält von der Geosphere Austria (ehemals Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG)) pro Postleitzahl/pro Tag/pro Stunde wetterspezifische Daten zu folgenden Kriterien geliefert:

  • Temperatur (Kälte und Hitze)
  • Niederschlagsmenge
  • Schnee
  • Windspitzengeschwindigkeit
  • Kombination Wind-Temperatur   
     

Folgende Parameter werden bei der Messung berücksichtigt:

  • Als Arbeitszeit gilt werktags von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr MEZ bzw. bei Sommerzeit MESZ.
     
  • Als Beobachtungszeitraum für Folgewirkungen gilt 17.00 Uhr bis 07.00 Uhr MEZ/MESZ des Vortages/Nacht.
     
  • Die kleinste Schlechtwettereinheit ist eine halbe Stunde, die größte 10  Stunden. Sobald drei hintereinander folgende Stunden Schlechtwetter aufweisen, ist ab dem Zeitpunkt der ersten Schlechtwetterstunde für den Rest des Arbeitstages Schlechtwetter.
     

Die Geosphere Austria misst nach WMO-Kriterien (World Meteorological Organization).

Wetterprüfung

Diese Messdaten werden mit dem GIS-System (geografisches Informationssystem) verknüpft. Durch dieses System, das unter anderem mit einem Höhenmodell, Satelliten- und Radarbildauswertung verknüpft ist, wird es ermöglicht, eine flächendeckende Aussage über Schönwetter/Schlechtwetter, bezogen auf jede einzelne Postleitzahl in Österreich, zu treffen. Dadurch werden nunmehr auch lokale Wetterbeeinträchtigungen erfasst.

Die von der Geosphere Austria gelieferten Wetterdaten werden von der BUAK anhand der Wetterkriterien für das allgemeine Baugewerbe bewertet. Gestützt auf diese Daten entscheidet die BUAK, ob ein gestellter Schlechtwetterantrag verrechnet wird.