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Wind

Wind
Beträgt das Stundenmittel der Windgeschwindigkeit während der Arbeitszeit mindestens 30km/h oder beträgt die Windspitze zumindest 60 km/h, so ist diese Stunde als Schlechtwetter zu werten.
Sobald drei solche Stunden hintereinander auftreten, ist für den Rest des Arbeitstages Schlechtwetter.

Im Detail:
Wind mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h entrspricht 5 Beaufort oder 8,3 m/s.