BUAK

Hitze

Lufttemperatur - Hitze

Stunden in denen + 32,5°C (Schattenmessung) überschritten werden, gelten als Schlechtwetterstunden.
Bis 30.04.2019 war die Temperaturgrenze mit mehr als 35°C festgelegt.

Grundsätzlich besteht zwar gem. § 5 (2) BSchEG die Verpflichtung, eine Wartezeit von 3 Stunden auf der Baustelle einzuhalten (um abzuwarten, ob sich die Witterungsbedingungen ändern), dies ist aber bei Hitze nicht zielführend, da die Temperatur bis ca. 21 Uhr eher ansteigt bzw. gleich bleibt, als absinkt.


Klargestellt wird, dass nach dem BSchEG die Entscheidung darüber, ob bei Schlechtwetter gearbeitet wird oder nicht, dem Arbeitgeber obliegt.



Hier geht's zum BUAK Portal und der Temperaturabfrage bei der Geosphere Austria (ehemals Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik).