Rechtliche Grundlagen
1987
1996
1996
2002
Gründung der Mitarbeitervorsorgekasse um den Wechsel von der Branchenregelung des Baubereichs in ein anderes Abfertigungsrecht zu ermöglichen. Einbeziehung von BauarbeiterInnen, mit Übergangsregelungen, in die Mitarbeitervorsorgeregelung (BMVG).
2003
2005
2006
Umstellung auf tageweise Zuschlagsverrechnung.
2008
2009
Richtungsweisende Novelle des BUAG durch das Bundesgesetzblatt I Nr. 70/2009. Die Kontrollbefugnisse der BUAK werden erweitert. Die Zusammenarbeit mit den Behörden wird intensiviert. Bekanntgabe von Arbeitsverhältnissen durch ArbeitnehmerInnen nach 8 Monaten führt nur mehr dann zur Anrechnung, wenn die Betriebe die vorgeschriebenen Zahlungen auch begleichen.
2010
2012
Installation der Baustellendatenbank zur Meldung von Bauarbeiten.
2013
2014
Verpflichtende Portaleingabe für Betriebe. Neue Verfallsregelung für den Sachbereich Urlaub und Winterfeiertagsvergütung. Einführung der Urlaubsersatzleistung sowie neuer Sachbereich Überbrückungsgeld.
2015
Inkrafttreten des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) zum Schutz der ArbeitnehmerInnen, des Sozialsystems und des fairen Wettbewerbs. Die BUAK wird in die gemeinsame Behördenkooperation zum Vollzug des SBBG eingegliedert.
2017
Auftraggeberhaftung nach dem Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (LSD-BG). Die BUAK übernimmt die Kontrolle der Haftungsbestimmungen nach § 9 LSD-BG. Verdopplung der MitarbeiterInnen im Bereich der Sozialbetrugsbekämpfung innerhalb der BUAK.
2018
Die Lage und das Ausmaß sowie der Einsatzort einer Teilzeit - Beschäftigung oder fallweisen Beschäftigung sind spätestens bei Arbeitsbeginn an die BUAK zu melden.
2019
Meldeverpflichtung für öffentliche Auftraggeber/innen und Sektorenauftraggeber/innen bei der Vergabe von Bauaufträgen mit einer Auftragssumme ab 100.000,-- Euro in die BUAK Baustellendatenbank