BUAK

Betrugsbekämpfung

Wettbewerbsverzerrungen durch Schwarzarbeit und Sozialbetrug machen auch vor der Baubranche nicht halt. Um dem entgegenzuwirken, verstärkt die BUAK konsequent ihre Maßnahmen gegen die verschiedenen Formen des Sozialbetrugs.
 
Lohn- und Sozialdumping
Das Lohn- und Sozialdumpinggesetz (LSDB-G) trat mit 01. Mai 2011 in Kraft. Die BUAK ist Kontrollorgan hinsichtlich jener Arbeitnehmer/innen, die dem BUAG unterliegen. Sie ist daher berechtigt, Kontrollen für den Bereich der Bauwirtschaft (auf Baustellen und in Lohnbüros) durchzuführen und bei festgestellten Übertretungen Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.
 
Der verwaltungsstrafrechtliche Tatbestand der Unterentlohnung gilt für Arbeitgeber/innen mit Sitz im Ausland wie für inländische Arbeitgeber/innen gleichermaßen. Das Ziel des LSDB-G ist es nämlich, gleiche Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer/innen zu erreichen. Ein fairer Wettbewerb zwischen den am Markt agierenden Betrieben sowie die korrekte Entrichtung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sollen ebenfalls durch das LSDB-G sichergestellt werden.
 
Nähere Details dazu finden Sie unter Lohn- und Sozialdumping.
 
Scheinselbständigkeit
Die Beurteilung, ob eine Person als Arbeitnehmer oder als selbständiger Unternehmer tätig ist, erfolgt nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt im Rahmen einer Gesamtbeurteilung. Dazu werden verschiedene Kriterien wie die Weisungsgebundenheit der Person und ihre Eingliederung in den Betrieb herangezogen. Stellt die BUAK fest, dass eine Person nach den rechtlichen Kriterien unselbständig tätig ist, werden Zuschläge gemäß dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) verrechnet und eingehoben. 
 
BUAG-Novelle 2011 – Baustellendatenbank
Am 27. Juli 2011 wurde vom Nationalrat die Novelle zum BUAG zur Errichtung einer Baustellendatenbank verabschiedet. Diese Datenbank soll rasch und transparent Baubeginn und Bauende jeder Baustelle in Österreich darstellen. Damit wird der Zugang zu Informationen über Lage und Beginn von Bauarbeiten wesentlich beschleunigt. Dadurch sind Kontrollen, solange die Baustelle noch existent ist und Arbeitnehmer/innen vor Ort sind, möglich.
In unklaren Fällen werden Arbeitnehmer/innen zur Vorsprache in die BUAK eingeladen, um nicht eindeutige Sachverhalte zu klären. Direkt auf der Baustelle wird kontrolliert, ob ein Arbeitsverhältnis der BUAK gemeldet wurde. Durch gezielte Sammlung und Weiterverarbeitung dieser Informationen trägt die BUAK dazu bei, sozialbetrügerisches Handeln zu verhindern.