Meldungen in Zusammenhang mit Corona
Quarantäne wegen COVID19-Infektion während eines Urlaubsverbrauchs
Wird über ein/e Arbeitnehmer/in während des Urlaubsverbrauchs eine Quarantäne wegen einer Infektion mit COVID19 ausgesprochen, so wird der Urlaub nach Ansicht der BUAK ab dem ersten Tag der Quarantäne unterbrochen, da der/die ArbeitgeberIn für den Zeitraum der Quarantäne nach dem Epidemiegesetz für die an den AN geleistete Entgeltfortzahlung ein Entschädigungsanspruch zusteht.
Behördlich angeordnete Quarantäne
Bei behördlich angeordneter Quarantäne eines/r Arbeitnehmer/in ist für diesen Zeitraum "R" Regie zu melden.
COVID-19-Risiko-Attest
Bei Freistellung wegen Zugehörigkeit zur Corona-Risikogruppe besteht weiterhin volle Zuschlagspflicht.