BUAK

Meldungen in Zusammenhang mit Corona

Quarantäne wegen COVID19-Infektion während eines Urlaubsverbrauchs


Wird über ein/e Arbeitnehmer/in während des Urlaubsverbrauchs eine Quarantäne wegen einer Infektion mit COVID19 ausgesprochen, so wird der Urlaub nach Ansicht der BUAK ab dem ersten Tag der Quarantäne unterbrochen, da der/die ArbeitgeberIn für den Zeitraum der Quarantäne nach dem Epidemiegesetz für die an den AN geleistete Entgeltfortzahlung ein Entschädigungsanspruch zusteht.

 

Behördlich angeordnete Quarantäne

Bis 31.07.2022 ist bei behördlich angeordneter Quarantäne eines/r Arbeitnehmer/in ist für diesen Zeitraum "R" Regie zu melden.
Ab dem Zuschlagsverrechnungszeitraum August ist diese Bestimmung hinfällig.

 

COVID-19-Risiko-Attest

Bei Freistellung wegen Zugehörigkeit zur Corona-Risikogruppe besteht weiterhin volle Zuschlagspflicht.