BUAK

Erreichbarkeit während der Coronakrise

Erfüllung folgender Aufgaben

Die BUAK ist eine öffentliche Einrichtung und ist auch während dieser Krise bestrebt, folgende wichtige Aufgaben weiterhin zu erfüllen.
Dies sind insbesondere:

  • Verrechnung von Urlaubsentgelten,
  • Urlaubsersatzleistungen,
  • Abfindungen,
  • Abfertigungen
  • Winterfeiertagsvergütungen
  • Rückerstattungen von Schlechtwetterentschädigungen
  • Verrechnung der monatlichen Überbrückungsgelder

 

Aufgrund der aktuellen Situation durch den COVID-19  kann die Durchführung mehr Zeit als gewohnt in Anspruch nehmen. Damit Ihre Anfragen jedoch raschest möglichst bearbeitet werden können, ersuchen wir Sie, Ihre Anliegen bzw. Anträge an die folgenden Emailadressen zu richten.

Wir danken für Ihr Verständnis sowie Ihre Geduld in dieser für uns alle herausfordernden Zeit.


Anträge von ArbeitnehmerInnen:

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Anträge per Email:
 

  •    Abfindungen an koordinierungsstelle@buak.at
  •     Abfertigungen an clearing@buak.at
  •     Urlaubsersatzleistungen an urlaubsersatzleistung@buak.at
  •     Überbrückungsgeld an ueberbrueckungsgeld@buak.at



Firmenanfragen:

Bitte wenden Sie sich per Email an die jeweilige Landesstelle:
 

  •    Wien, Niederösterreich und Burgenland an betriebsbetreuung@buak.at
  •     Salzburg an ls@buak.at
  •     Oberösterreich an lo@buak.at
  •     Steiermark an lst@buak.at
  •     Kärnten an lk@buak.at
  •     Tirol an lt@buak.at
  •     Vorarlberg an lv@buak.at


Parteienverkehr - Persönliche Vorsprachen:

Ab 04.Mai ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Bitte wenden Sie sich bezüglich der Abklärung an die Telefonnummer 0579579 5222.

Anträge für Abfindung, Abfertigung, Urlaubsersatzleistung oder Überbrückungsgeld sowie
Auskünfte über Urlaubsansprüche und deren Höhe sind nach wie vor AUSSCHLIESSLICH per Email oder Telefon zu erledigen.

Bitte beachten Sie, dass bei einer persönlichen Vorsprache das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes verpflichtend ist.