Höhe der Abfertigung
Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus allen eingezahlten Abfertigungsbeiträgen und den erzielten Veranlagungsergebnissen, die Verwaltungskosten und Barauslagen werden in Abzug gebracht.
Übersteigen die Verwaltungskosten und Barauslagen das erzielte Veranlagungsergebnis, werden in jedem Fall zumindest die eingezahlten Abfertigungsbeiträge ausbezahlt (=Kapitalgarantie).