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Symbolbild
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Höhe des Kapitalbetrages

Selbständige, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen/ Freiberuflich Selbständige und Land- und Forstwirte

Die Höhe des Kapitalbetrages ergibt sich aus allen eingezahlten Selbständigenbeiträgen und den erzielten Veranlagungsergebnissen, die Verwaltungskosten und Barauslagen werden in Abzug gebracht.
Übersteigen die Verwaltungskosten und Barauslagen das erzielte Veranlagungsergebnis, werden in jedem Fall zumindest die eingezahlten Selbständigenbeiträge ausbezahlt (=Kapitalgarantie).

 

 

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