Schlechtwetter
Für den Arbeitsablauf in den Bauberufen ist das Wettergeschehen ein wesentlicher Faktor.
Schlechtwetter bedeutet für die überwiegend im Freien tätigen BauarbeiterInnen Arbeitsunterbrechungen, die mit Lohneinbußen verbunden sind.
Für die Betriebe resultiert aus ungünstigen Witterungsverhältnissen das Problem der Kosten für ausgefallene Arbeitsstunden.
Als Lösung dieser Probleme dient die Schlechtwetterregelung, die zum einen eine Entschädigungsregelung für Verdienstentgang, die bei Arbeitsausfällen infolge Schlechtwetters eintritt, zum anderen die Rückerstattung der entstandenen Kosten an die Betriebe vorsieht.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind im Bauarbeiter- Schlechtwetter- Entschädigungsgesetz 1957 in der gültigen Fassung normiert.
Mit der Änderung des Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetzes 1957 in der Fassung des BGBl. Nr. 314/1994, Arbeitsmarktservice-Begleitgesetz, wurde der BUAK 1996 die Administration der Rückerstattung von bereits ausbezahlten Schlechtwetterentschädigungsbeträgen an die Betriebe übertragen.