topimage
BUAK
Symbolbild
Symbolbild
Informationen zu den Portalanwendungen

Meldeverfahren

Mit den folgenden Informationen wenden wir uns speziell an jene Betriebe der Bauwirtschaft, die erstmalig mit uns zu tun haben.
Bitte betrachten Sie diese Informationen als kurze Einführung.

Um Ihren Betrieb in das automatische Zuschlagsverrechnungsverfahren einzubeziehen ist es erforderlich, Ihren Betrieb und die darin beschäftigten ArbeitnehmerInnen zu erfassen.

Für Informationen zur Erfassung Ihres Betriebes, klicken Sie bitte weiter unten auf "Meldung Ihres Betriebes".
Für Informationen zur Meldung der beschäftigten ArbeitnehmerInnen klicken Sie "Meldung Ihrer ArbeitnehmerInnen" an.

Gerne stehen Ihnen auch unsere MitarbeiterInnen in den Landes- bzw. Servicestellen sowie die Abteilung für Betriebsbetreuung für Fragen zur Verfügung.

eBUAK

Ihre laufenden Meldungen können Sie auch elektronisch vornehmen.
Bereits seit Jahren bietet die BUAK den Betrieben der Bauwirtschaft einen Direktdatenaustausch an. Dieser beinhaltet die monatliche Zuschlagsmeldung, die Einreichung um Urlaubsentgelte und die Rückerstattung von Schlechtwetterentschädigungen.
Mehr zur elektronischen Datenübermittlung erfahren Sie unter eBUAK.

Die näheren Bestimmungen des Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) können Sie untenstehend downloaden.

                                 © 2005 BUAK     [ Impressum ]