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Kontoinformation

Selbständige, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen/ Freiberuflich Selbständige und Land- und Forstwirte

In der Betrieblichen Vorsorgekasse (BV-Kasse oder BVK) wird für jeden Anwartschaftsberechtigten ein eigenes Konto geführt, auf dem die einbezahlten Beiträge verwaltet werden. Anwartschaftsberechtigte erhalten jährlich,  zum Stand 31. Dezember des vorangegangenen Geschäftsjahres, binnen drei Monaten, nachdem die Daten der BV-Kasse vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt wurden, eine Kontoinformation.

Inhalt der Kontoinformation

  • die zum letzten Bilanzstichtag erworbene Anwartschaft aus der Selbständigenvorsorge
  • die im jeweiligen Geschäftsjahr vom Anwartschaftsberechtigten geleisteten Beiträge
  • die vom Anwartschaftsberechtigten zu tragenden Barauslagen und Verwaltungskosten
  • das zugewiesene Veranlagungsergebnis
  • die insgesamt erworbene Anwartschaft aus der Selbständigenvorsorge

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