Zuschlagsberechnung
In den Monaten April bis November hat jeder Betrieb, der unter die Winterfeiertagsregelung fällt, einen Tageszuschlag zu bezahlen, der sich wie folgt berechnet:
(KV-Lohn + 20 %) x 1,2
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Der zur Berechnung notwendige Faktor (aktueller Faktor beträgt 1,2) wird mittels Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz festgelegt.