topimage
BUAK
English
Symbolbild
Symbolbild
Informationen zu den Portalanwendungen

Zuschlagsberechnung

 

In den Monaten April bis November hat jeder Betrieb, der unter die Winterfeiertagsregelung fällt, einen Tageszuschlag zu bezahlen, der sich wie folgt berechnet:

(KV-Lohn + 20 %) x 1,2
5

Der zur Berechnung notwendige Faktor (aktueller Faktor beträgt 1,2) wird mittels Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz festgelegt.

                                 © 2005 BUAK     [ Impressum ]