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BUAK
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Geschichte

 

Am 20.3.1946 wurde das Bauarbeiter-Urlaubsgesetz (BArbUG) durch den Nationalrat beschlossen, welches am 26.5.1946 in Kraft trat.

Mit diesem Gesetz wurde die Bauarbeiter-Urlaubskasse (BUK), eine der ersten sozialpartnerschaftlichen Institutionen Österreichs, geschaffen. Durch das BArbUG war es den BauarbeiterInnen möglich, trotz Unterbrechungen der Arbeitsverhältnisse und dem Wechsel des Betriebes, einen Erholungsurlaub zu erwerben und zu verbrauchen. Die gesetzliche Regelung konnte auf kollektivvertraglichen Bestimmungen der Zwischenkriegszeit aufbauen. 

Im Laufe der Jahre wurde das BArbUG vielfach novelliert und zum heutigen Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) erweitert.

So erhielt die BUAK weitere Aufgaben, wie die Schlechtwetterentschädigung und die Winterfeiertagsvergütung übertragen und wurde in Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) umbenannt.

Mit der Gründung einer eigenen Mitarbeitervorsorgekasse und Erweiterung in eine Betriebliche Vorsorgekasse, die auch Selbständigen offen steht, ist die BUAK bewusst in den Markt mit privatwirtschaftlicher Konkurrenz eingetreten.


Meilensteine der BUAK

 1946

Gründung der Bauarbeiter-Urlaubskasse (BUK) als sozialpartnerschaftliche Institution für die Bauwirtschaft.

 


 1968

Einführung der Meldepflicht von ArbeitnehmerInnen durch den Betrieb an die BUAK. Dadurch entfiel der Kauf von Urlaubsmarken und das Führen eines Urlaubsbuches durch den/die ArbeitnehmerIn.

 


 1987

Schaffung der Abfertigungsregelung für die BauarbeiterInnen und
Umbenennung in Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Durch Kollektivverträge wurden schrittweise immer längere Unterbrechungen der Arbeitsverhältnisse zugelassen ohne die Abfertigungsansprüche zu verlieren und eine gesetzliche Branchenregelung verwirklicht.

 


 1996

Eingliederung der Schlechtwetterentschädigung in die BUAK.

 


 1996

Einführung der Winterfeiertagsregelung, um die Jahresbeschäftigung in der Baubranche zu verbessern.

 


 2002  

Gründung der Mitarbeitervorsorgekasse um den Wechsel von der Branchenregelung des Baubereichs in ein anderes Abfertigungsrecht zu ermöglichen. Einbeziehung von BauarbeiterInnen, mit Übergangsregelungen, in die Mitarbeitervorsorgeregelung (BMVG).

 


 2003

Einrichtung von Onlinediensten auf der Homepage der BUAK. Den Betrieben wird die Eingabe von diversen Meldungen im Onlineverfahren ermöglicht.

 


 2005

Einführung der Meldepflicht von ArbeitnehmerInnen durch Betriebe, deren Sitz im Ausland ist.  

           


 2006 Umstellung auf tageweise Zuschlagsverrechnung.
Gründung der BUAK Schulungen GmbH.  
      

     


 2008  

Umwandlung der Mitarbeitervorsorgekasse in eine Betriebliche Vorsorgekasse, sodass neben Betrieben nun auch Selbständige unsere Leistung in Anspruch nehmen können (BMSVG ersetzt BMVG).

 
 2009   Richtungsweisende Novelle des BUAG durch das Bundesgesetzblatt I Nr. 70/2009. Die Kontrollbefugnisse der BUAK werden erweitert. Die Zusammenarbeit mit den Behörden wird intensiviert. Bekanntgabe von Arbeitsverhältnissen durch ArbeitnehmerInnen nach 8 Monaten führt nur mehr dann zur Anrechnung, wenn die Betriebe die vorgeschriebenen Zahlungen auch begleichen.
 
 2010   Erneute Novelle des BUAG durch das Bundesgesetzblatt Nr. 59/2010 mit In-Kraft-Treten 01.01.2011: Umstellung der Urlaubsperiode von 47 Anwartschaftswochen auf ein Kalenderjahr (52 Wochen), Entfall der Regelung zum Ersatzurlaubstag für einen Samstagfeiertag, Erhöhung der Nebenleistungen auf 30,1%, automatische Auszahlung der Winterfeiertagsvergütung an die ArbeitnehmerInnen

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