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Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSDB-G)

Ein wichtiger Schritt zur Garantie des Grundlohns im Baubereich

Mit Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes (LSDB-G) mit 01.05.2011 ist die BUAK dazu berechtigt, Kontrollen für den Bereich der Bauwirtschaft (auf Baustellen und in Lohnbüros) durchzuführen und bei Unterentlohnungen Anzeige bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten.

Die entsprechenden Bestimmungen gelten gleichermaßen für Betriebe mit Sitz in Österreich und im Ausland. Nähere Details dazu finden Sie  hier.

Durch das LSDB-G sollen gleiche Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen für in- und ausländische ArbeitnehmerInnen erreicht werden. Fairer Wettbewerb für die am Markt agierenden Betriebe sowie die korrekte Entrichtung von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen sollen ebenfalls durch das neue Gesetz bestehen bleiben.

Liegt ein Verdachtsfall auf Unterentlohnung vor, so ist die BUAK einer jener Institutionen, an die sich Betroffene wenden können. Nähere Details dazu finden Sie in folgendem Folder.

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